Matomo

Stadtmauer Weil der Stadt
René Gann und Nadine Gann vom Bestattungsinstitut Gann vor der Stadtmauer in Weil der Stadt

Bestattungsinstitut Gann

Individuelle Abschiednahmen für Weil der Stadt & Umgebung

Wir vom Bestattungsinstitut Gann erleben es immer wieder: Ein liebevoller, persönlich gestalteter Abschied schenkt Trost und kann Teil der vielen schönen Erinnerungen an einen besonderen Menschen werden. Genau dafür setzt sich unser junges Team aus ausge­bildeten Bestattern und motivierten Quer­einsteigern Tag für Tag ein.

Ob für die Trauerfeier oder im Rahmen einer Bestattungs­­vorsorge – wir haben ein offenes Ohr für Ihre Wünsche und machen für Sie möglich, was möglich ist. Gerne binden wir Sie auch in die Vorbereitungen mit ein: So können Sie etwa persönliche Gegenstände für die Dekoration mitbringen, beim Einkleiden des Verstorbenen helfen oder die Urne bemalen. Im Hintergrund kümmern wir uns um die Organisation und sämtliche Formalitäten, um Ihrer Familie Ruhe, Zeit und Kraft für die Abschied­­nahme zu schenken.

Kommen Sie einfach auf uns zu und wir sind für Sie da – an unserem Hauptsitz in Weil der Stadt, in unseren Filialen in Renningen und Neuhausen und wo immer wir Sie im Landkreis Böblingen und im Enzkreis unterstützen können

Bestattungsinstitut Gann
Traditionsbewusst und offen für Neues

Die ersten Schritte &
wichtige Dokumente im Trauerfall

Ist Ihr Angehöriger in der eigenen Wohnung verstorben, rufen Sie bitte zuerst den ärztlichen Bereitschafts­dienst unter der Telefonnummer 116 117 oder den Hausarzt an. Diese stellen die Todes­bescheinigung aus. Bei einem Sterbefall in einer Einrichtung kümmert sich das Personal um die Todes­bescheinigung.

Rufen Sie dann uns vom Bestattungsinstitut Gann unter Tel. 07033 22 70 (Tag & Nacht) an. Wir besprechen mit Ihnen die Überführung und die weiteren Schritte, die nun wichtig sind.

Wichtige Dokumente im Trauerfall

  • Todesbescheinigung
    Blaue Bescheinigung inklusive Durchschlag
    Umschlag Grau, Rot, Gelb
  • Personalausweis des Verstorbenen
  • Geburtsurkunde des Verstorbenen
  • Familienstammbuch, Heirats-/Lebens­partner­schafts­urkunde
  • Bei Geschiedenen: Scheidungsurteil mit Rechts­kraft­vermerk
  • Bei Verwitweten: Sterbeurkunde des Partners
  • Rentennummer/-n
  • Gesundheitskarte der Krankenkasse
  • Ggf. Versicherungspolicen
  • Ggf. vorhandener Bestattungs­vorsorgevertrag

Haben Sie keine Sorge, wenn Sie einen Nachweis nicht sofort finden: Wir vom Bestattungsinstitut Gann helfen Ihnen, die Dokumente zusammen­zu­stellen.

Persönliche Gedenkseiten für Weil der Stadt und Umgebung

Wenn ein Mensch geht, bleiben uns immer noch die Erinnerungen. Mit unseren persönlichen Gedenk­seiten möchten wir diesen Erinnerungen Raum geben. Hier können Sie von der Trauer­gemein­schaft Trost und Beistand erfahren. Darüber hinaus können Sie Bilder und Informationen zur Trauerfeier und Beisetzung mit Familie, Freunden und Bekannten teilen. Die Gedenkseiten sind ein kosten­freier Service unseres Hauses.

Alle Gedenkseiten

Hilfe im Trauerfall – persönlich & digital

Wichtige Dinge im Trauerfall per Mausklick regeln, gemeinsam trauern und sich erinnern. All das ermöglichen wir Ihnen durch die praktischen Online-Services in unserem Kunden-Center.

  • Ab- & Ummeldungen von Versicherungen, Abonnements, Online-Accounts & Co. durchführen
  • Bilder hochladen und verwalten
  • Ihre Trauerdrucksachen mit uns abstimmen, Empfängerlisten für Trauerbriefe sowie Danksagungen anlegen und an uns übermitteln
  • Trauerfeier-Musik aus großer Musikbibliothek mit Playlists auswählen oder eigene Songs hochladen und an uns übermitteln
  • Gedenkseite individualisieren und bearbeiten
  • Ein Erinnerungsbuch gemeinsam mit Familie und Freunden entwerfen und nach Hause bestellen

Vorsorge ist Fürsorge

Eine persönliche Dekoration, die Lieblings­musik, ein ausgefallener Sarg, eine spezielle Urne oder ein besonderer Beisetzungsort – es gibt viele Wege, mit der Bestattung das vergangene Leben zu ehren und für Angehörige und Freunde besondere Erinnerungen zu schaffen.

Mit einer Bestattungs­vorsorge können Sie eigene Ideen für die Trauer­feier und die Wahl der letzten Ruhe­stätte einbringen. Mehr noch, Sie können Ihre Wünsche von der Bestattungsart über die Grabstelle bis zu Details für die Trauerfeier vertraglich mit uns absichern. So wissen Sie, dass alles geregelt ist – und Ihre Angehörigen sind von vielen Fragen und Entscheidungen befreit. Gerne beraten wir Sie ausführlich zu allen Fragen rund um Ihre Bestattung!

Häufig gestellte Fragen zum Thema Bestattung

Was muss ich im Sterbefall tun?

Bei einem Sterbefall zu Hause rufen Sie bitte zunächst den Haus­arzt oder den ärztlichen Bereit­schafts­dienst unter der Nummer 116 117 an. Dieser stellt den Tod fest und Sie erhalten einen Toten­schein (auch: Todes­bescheini­gung). Anschlie­ßend rufen Sie uns vom Bestattungsinstitut Gann unter der Nummer 07033 22 70 an, um die nächsten Schritte zu besprechen.

Bei einem Sterbefall im Kranken­haus, in einer Pflege­ein­richtung oder in einem Hospiz kümmert sich das dortige Personal darum, den Toten­schein einzu­holen und den Bestatter zu benach­richtigen. Als bestattungs­pflichtige Ange­hörige können Sie den Bestatter anschlie­ßend aber auch noch einmal wechseln – oder bereits im Vorwege uns vom Bestattungsinstitut Gann als Bestatter Ihres Ver­trauens angeben.

Wie lange darf ein Verstorbener zu Hause bleiben?

In den meisten Bundes­ländern, so auch bei uns in Baden-Württemberg, sollte der Ver­storbene binnen 36 Stunden nach Fest­stellung des Todes in eine Leichen­halle oder zum Bestatter über­führt werden. Möchten Sie sich mehr Zeit für die Abschied­nahme im Trauer­haus nehmen, besteht meist auch die Mög­lich­keit, eine Ver­längerung dieser Frist zu bean­tragen. Gerne sind wir vom Bestattungsinstitut Gann Ihnen dabei behilflich.

Darf ich meinen verstorbenen Angehörigen berühren?

Ja, in der Regel ist es voll­kommen unge­fährlich, einen Toten zu berühren. Nur wenn der Ver­storbene vor seinem Tod eine gefährliche, ansteckende Krank­heit hatte, sodass Sie bereits zu Leb­zeiten keinen direkten Kontakt haben konnten, sollten Sie auch nach dem Tod von Berührungen absehen. Im Zweifel erkundigen Sie sich in diesem Fall beim zuletzt behan­delnden Arzt. Wenn Sie sich jetzt fragen: Und was ist mit dem Leichengift? Keine Sorge, das gibt es gar nicht. Als „Leichen­gift“ werden fälsch­licher­weise die Ptomaine bezeichnet, die bei ein­setzender Ver­wesung freige­setzt werden. Sie sind verant­wortlich für den Leichen­geruch, der bei einigen Ver­storbenen auftritt, haben jedoch keine gesund­heits­gefähr­dende Wirkung.

Wer bestimmt, welcher Bestatter meinen Angehörigen beerdigt?

Sofern zu Leb­zeiten kein Vorsorge­vertrag mit einem bestimmten Bestatter abge­schlossen wurde, können Sie als bestattungs­pflichtiger Ange­höriger einen Bestatter Ihrer Wahl beauf­tragen. Bei Unfalltod infor­miert zunächst die Polizei einen Bestatter nach eigenem Ermessen. Ebenso wie beim Tod im Hospiz oder Kranken­haus, können Sie jedoch später noch einen Bestatter Ihrer Wahl beauf­tragen, den Ver­storbenen zu sich zu über­führen und alle weiteren Schritte vorzu­nehmen. Und das völlig unab­hängig von Ihrem Wohnort oder dem Wohnsitz des Ver­storbenen.

Welche Bestattungsarten gibt es und welche davon sind in Deutsch­land möglich?

Grundsätzlich gibt es nur zwei Bestattungs­arten: die Erd­bestattung im Sarg und die Feuer­bestattung, bei der der Ver­storbene zunächst im Sarg kremiert wird und anschlie­ßend die Beisetzung der Asche statt­findet. Während die Beer­digung im Sarg nur auf kirch­lichen oder städtischen Friedhöfen statt­finden kann, gibt es für Urnen­bei­setzungen beziehungs­weise das Verstreuen der Asche weitere Mög­lich­keiten. Die bekannteste ist die See­bestattung in bestimmten Bestattungs­gebieten der Nordsee, Ostsee oder einem der Welt­meere. Darüber hinaus zählen die Baum­bestattung oder Wald­bestattung in einem Bestattungs­wald zu beliebten Beisetzungs­formen.

Einige unserer Nachbar­länder bieten weitere Bei­setzungs­mög­lich­keiten wie etwa das Verstreuen der Asche in Flüssen, auf einer Alm oder aus einem Heiß­luft­ballon heraus. Sonder­fälle sind die Diamant­bestattung und die Welt­raum­bestattung, bei denen nur ein kleiner Teil der Asche auf diese Weise bestattet wird. Die ver­bleibende Asche wird nach Ihren Vor­stellungen beige­setzt. Wir vom Bestattungsinstitut Gann beraten Sie gerne näher.

Was kostet eine Bestattung?

Wie viel eine Bestattung kostet, lässt sich nicht pauschal beant­worten, denn die persön­lichen Vor­stellungen des Ver­storbenen und der Ange­hörigen spielen eine entschei­dende Rolle. Wir vom Bestattungsinstitut Gann nehmen uns Zeit, über Ihre Vor­stellungen zu sprechen, beraten Sie aus­führ­lich und erstellen Ihnen dann eine detaillierte Kosten­auf­stellung. Grund­sätzlich lassen sich die Kosten in drei Bereiche unter­teilen:

  • Unsere Bestattungs­leistungen, inklusive Kauf eines Sarges und gege­benen­falls einer Urne
  • Kommunale und kirchliche Gebühren (z. B. Kosten für die Grab­stelle und die Aus­stellung der Sterbe­urkunde)
  • Auslagen für weitere Dienst­leister, wie etwa Floristen, Redner, Musiker. In diesen Bereich fallen auch die Kaffee­tafel und die Schaltung der Trauer­anzeige in der Tagespresse

Was ist eine Bestattung „von Amts wegen“?

Eine Bestattung von Amts wegen, eine soge­nannte Ersatz­vor­nahme, wird durch­geführt, wenn inner­halb der Bestattungsfrist keine bestattungs­pflichtigen Ange­hörigen aus­findig gemacht werden können oder wenn diese die Über­nahme der Bestattung verweigern. Die Bestattung wird dann vom Ordnungs­amt beauf­tragt, wobei eine schlichte Ausführung ohne Extras gewählt wird. Werden zu einem späteren Zeitpunkt bestattungs­pflichtige Ange­hörige ermittelt, müssen diese die Kosten erstatten.

Wie erkenne ich einen guten Bestatter?

Wer ein Bestattungs­unter­nehmen eröffnet, muss keine spezielle Quali­fikation vorweisen. Deshalb lohnt es sich, etwas genauer hinzu­sehen: Um Quali­täts­standards in der Branche zu heben, bietet etwa der Bundes­verband Deutscher Bestatter e.V. (BDB) den Aus­bildungs­gang Geprüfter Bestatter (vormals: Fach­geprüfter Bestatter) sowie eine Weiter­quali­fizierung zum Funeral­master an. Seit 2007 gibt es auch den Aus­bildungs­beruf Bestattungs­fach­kraft, worauf der Bestatter­meister folgen kann. Diese Prüfungen werden vor der Hand­werks­kammer abgelegt. Ein weiterer Anhalts­punkt für Sie ist das Marken­zeichen „Bestatter – vom Hand­werk geprüft“ das vom BDB an quali­fizierte Bestatter ver­liehen wird. Quali­fikation ist nur ein Anhalts­punkt, zusätzlich können Sie auf der Website schauen, welchen Eindruck das Unter­nehmen persön­lich auf Sie macht, welche Philosophie dort gelebt wird und welche Leistungen ange­boten werden.

Was bedeutet das Zeichen „Bestatter – vom Handwerk geprüft“?

Das Zeichen „Bestatter – vom Handwerk geprüft“ ist eine Kollektiv­marke des Bundes­verbands Deutscher Bestatter e.V. (BDB). Dieses Güte­siegel wird nur Mitglieds­unter­nehmen verliehen, die einen Geprüften Bestatter, eine Bestattungs­fach­kraft oder einen Bestatter­meister in verant­wortlicher Position haben und die bestimmte fachliche, persön­liche und betrieb­liche Kriterien erfüllen.

Welche Aufgaben übernimmt das Bestattungsinstitut Gann für mich?

Als Ihr Bestatter beraten wir Sie zu allen Entschei­dungen rund um die Beer­digung, außerdem über­führen wir den Ver­storbenen, versorgen ihn und betten ihn ein. Wir gestalten den Trauer­druck, schalten die Anzeige in den Zeitungen und über­nehmen die Organisation der Abschied­nahme, Trauer­feier und Beisetzung samt aller Absprachen mit weiteren Dienst­leistern.

Was passiert nach dem Tod mit den „digitalen Fußspuren“?

In Zeiten von sozialen Netz­werken, Online-Shopping, Multimedia-Diensten und virtuellen Konten darf eines nicht ver­gessen werden: der digitale Nachlass, den ein Internet­nutzer seinen Hinter­bliebenen samt Guthaben und Verbind­lich­keiten vererbt. Das Bestattungsinstitut Gann unter­stützt Sie auch hierbei und prüft, ob ein Account, eine Mitglied­schaft oder ein Vertrag mit dem Ver­storbenen besteht. Dabei können Sie bestimmen, ob die ermittelten Konten gekündigt oder auf Sie übertragen werden. Social-Media-Profile können deakti­viert oder, bei Facebook, in einen Gedenk-Modus gesetzt werden. Auch Guthaben und andere Ver­mögens­werte können mit Hilfe des Bestatters ermittelt und auf Sie be­ziehungs­weise die Erben übertragen werden. Jeglicher Zugriff durch Dritte wird damit ausge­schlossen.