Tag & Nacht erreichbar


Bestattungsinstitut Gann
Individuelle Abschiednahmen für Weil der Stadt & Umgebung
Wir vom Bestattungsinstitut Gann erleben es immer wieder: Ein liebevoller, persönlich gestalteter Abschied schenkt Trost und kann Teil der vielen schönen Erinnerungen an einen besonderen Menschen werden. Genau dafür setzt sich unser junges Team aus ausgebildeten Bestattern und motivierten Quereinsteigern Tag für Tag ein.
Ob für die Trauerfeier oder im Rahmen einer Bestattungsvorsorge – wir haben ein offenes Ohr für Ihre Wünsche und machen für Sie möglich, was möglich ist. Gerne binden wir Sie auch in die Vorbereitungen mit ein: So können Sie etwa persönliche Gegenstände für die Dekoration mitbringen, beim Einkleiden des Verstorbenen helfen oder die Urne bemalen. Im Hintergrund kümmern wir uns um die Organisation und sämtliche Formalitäten, um Ihrer Familie Ruhe, Zeit und Kraft für die Abschiednahme zu schenken.
Kommen Sie einfach auf uns zu und wir sind für Sie da – an unserem Hauptsitz in Weil der Stadt, in unseren Filialen in Renningen und Neuhausen und wo immer wir Sie im Landkreis Böblingen und im Enzkreis unterstützen können
Bestattungsinstitut Gann
Traditionsbewusst und offen für Neues

Die ersten Schritte &
wichtige Dokumente im Trauerfall
Ist Ihr Angehöriger in der eigenen Wohnung verstorben, rufen Sie bitte zuerst den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117 oder den Hausarzt an. Diese stellen die Todesbescheinigung aus. Bei einem Sterbefall in einer Einrichtung kümmert sich das Personal um die Todesbescheinigung.
Rufen Sie dann uns vom Bestattungsinstitut Gann unter Tel. 07033 22 70 (Tag & Nacht) an. Wir besprechen mit Ihnen die Überführung und die weiteren Schritte, die nun wichtig sind.

Wichtige Dokumente im Trauerfall
- Todesbescheinigung
Blaue Bescheinigung inklusive Durchschlag
Umschlag Grau, Rot, Gelb - Personalausweis des Verstorbenen
- Geburtsurkunde des Verstorbenen
- Familienstammbuch, Heirats-/Lebenspartnerschaftsurkunde
- Bei Geschiedenen: Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
- Bei Verwitweten: Sterbeurkunde des Partners
- Rentennummer/-n
- Gesundheitskarte der Krankenkasse
- Ggf. Versicherungspolicen
- Ggf. vorhandener Bestattungsvorsorgevertrag
Haben Sie keine Sorge, wenn Sie einen Nachweis nicht sofort finden: Wir vom Bestattungsinstitut Gann helfen Ihnen, die Dokumente zusammenzustellen.
Persönliche Gedenkseiten für Weil der Stadt und Umgebung
Wenn ein Mensch geht, bleiben uns immer noch die Erinnerungen. Mit unseren persönlichen Gedenkseiten möchten wir diesen Erinnerungen Raum geben. Hier können Sie von der Trauergemeinschaft Trost und Beistand erfahren. Darüber hinaus können Sie Bilder und Informationen zur Trauerfeier und Beisetzung mit Familie, Freunden und Bekannten teilen. Die Gedenkseiten sind ein kostenfreier Service unseres Hauses.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Bestattung
Was muss ich im Sterbefall tun?
Bei einem Sterbefall zu Hause rufen Sie bitte zunächst den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116 117 an. Dieser stellt den Tod fest und Sie erhalten einen Totenschein (auch: Todesbescheinigung). Anschließend rufen Sie uns vom Bestattungsinstitut Gann unter der Nummer 07033 22 70 an, um die nächsten Schritte zu besprechen.
Bei einem Sterbefall im Krankenhaus, in einer Pflegeeinrichtung oder in einem Hospiz kümmert sich das dortige Personal darum, den Totenschein einzuholen und den Bestatter zu benachrichtigen. Als bestattungspflichtige Angehörige können Sie den Bestatter anschließend aber auch noch einmal wechseln – oder bereits im Vorwege uns vom Bestattungsinstitut Gann als Bestatter Ihres Vertrauens angeben.
Wie lange darf ein Verstorbener zu Hause bleiben?
In den meisten Bundesländern, so auch bei uns in Baden-Württemberg, sollte der Verstorbene binnen 36 Stunden nach Feststellung des Todes in eine Leichenhalle oder zum Bestatter überführt werden. Möchten Sie sich mehr Zeit für die Abschiednahme im Trauerhaus nehmen, besteht meist auch die Möglichkeit, eine Verlängerung dieser Frist zu beantragen. Gerne sind wir vom Bestattungsinstitut Gann Ihnen dabei behilflich.
Darf ich meinen verstorbenen Angehörigen berühren?
Ja, in der Regel ist es vollkommen ungefährlich, einen Toten zu berühren. Nur wenn der Verstorbene vor seinem Tod eine gefährliche, ansteckende Krankheit hatte, sodass Sie bereits zu Lebzeiten keinen direkten Kontakt haben konnten, sollten Sie auch nach dem Tod von Berührungen absehen. Im Zweifel erkundigen Sie sich in diesem Fall beim zuletzt behandelnden Arzt. Wenn Sie sich jetzt fragen: Und was ist mit dem Leichengift? Keine Sorge, das gibt es gar nicht. Als „Leichengift“ werden fälschlicherweise die Ptomaine bezeichnet, die bei einsetzender Verwesung freigesetzt werden. Sie sind verantwortlich für den Leichengeruch, der bei einigen Verstorbenen auftritt, haben jedoch keine gesundheitsgefährdende Wirkung.
Wer bestimmt, welcher Bestatter meinen Angehörigen beerdigt?
Sofern zu Lebzeiten kein Vorsorgevertrag mit einem bestimmten Bestatter abgeschlossen wurde, können Sie als bestattungspflichtiger Angehöriger einen Bestatter Ihrer Wahl beauftragen. Bei Unfalltod informiert zunächst die Polizei einen Bestatter nach eigenem Ermessen. Ebenso wie beim Tod im Hospiz oder Krankenhaus, können Sie jedoch später noch einen Bestatter Ihrer Wahl beauftragen, den Verstorbenen zu sich zu überführen und alle weiteren Schritte vorzunehmen. Und das völlig unabhängig von Ihrem Wohnort oder dem Wohnsitz des Verstorbenen.
Welche Bestattungsarten gibt es und welche davon sind in Deutschland möglich?
Grundsätzlich gibt es nur zwei Bestattungsarten: die Erdbestattung im Sarg und die Feuerbestattung, bei der der Verstorbene zunächst im Sarg kremiert wird und anschließend die Beisetzung der Asche stattfindet. Während die Beerdigung im Sarg nur auf kirchlichen oder städtischen Friedhöfen stattfinden kann, gibt es für Urnenbeisetzungen beziehungsweise das Verstreuen der Asche weitere Möglichkeiten. Die bekannteste ist die Seebestattung in bestimmten Bestattungsgebieten der Nordsee, Ostsee oder einem der Weltmeere. Darüber hinaus zählen die Baumbestattung oder Waldbestattung in einem Bestattungswald zu beliebten Beisetzungsformen.
Einige unserer Nachbarländer bieten weitere Beisetzungsmöglichkeiten wie etwa das Verstreuen der Asche in Flüssen, auf einer Alm oder aus einem Heißluftballon heraus. Sonderfälle sind die Diamantbestattung und die Weltraumbestattung, bei denen nur ein kleiner Teil der Asche auf diese Weise bestattet wird. Die verbleibende Asche wird nach Ihren Vorstellungen beigesetzt. Wir vom Bestattungsinstitut Gann beraten Sie gerne näher.
Was kostet eine Bestattung?
Wie viel eine Bestattung kostet, lässt sich nicht pauschal beantworten, denn die persönlichen Vorstellungen des Verstorbenen und der Angehörigen spielen eine entscheidende Rolle. Wir vom Bestattungsinstitut Gann nehmen uns Zeit, über Ihre Vorstellungen zu sprechen, beraten Sie ausführlich und erstellen Ihnen dann eine detaillierte Kostenaufstellung. Grundsätzlich lassen sich die Kosten in drei Bereiche unterteilen:
- Unsere Bestattungsleistungen, inklusive Kauf eines Sarges und gegebenenfalls einer Urne
- Kommunale und kirchliche Gebühren (z. B. Kosten für die Grabstelle und die Ausstellung der Sterbeurkunde)
- Auslagen für weitere Dienstleister, wie etwa Floristen, Redner, Musiker. In diesen Bereich fallen auch die Kaffeetafel und die Schaltung der Traueranzeige in der Tagespresse
Was ist eine Bestattung „von Amts wegen“?
Eine Bestattung von Amts wegen, eine sogenannte Ersatzvornahme, wird durchgeführt, wenn innerhalb der Bestattungsfrist keine bestattungspflichtigen Angehörigen ausfindig gemacht werden können oder wenn diese die Übernahme der Bestattung verweigern. Die Bestattung wird dann vom Ordnungsamt beauftragt, wobei eine schlichte Ausführung ohne Extras gewählt wird. Werden zu einem späteren Zeitpunkt bestattungspflichtige Angehörige ermittelt, müssen diese die Kosten erstatten.
Wie erkenne ich einen guten Bestatter?
Wer ein Bestattungsunternehmen eröffnet, muss keine spezielle Qualifikation vorweisen. Deshalb lohnt es sich, etwas genauer hinzusehen: Um Qualitätsstandards in der Branche zu heben, bietet etwa der Bundesverband Deutscher Bestatter e.V. (BDB) den Ausbildungsgang Geprüfter Bestatter (vormals: Fachgeprüfter Bestatter) sowie eine Weiterqualifizierung zum Funeralmaster an. Seit 2007 gibt es auch den Ausbildungsberuf Bestattungsfachkraft, worauf der Bestattermeister folgen kann. Diese Prüfungen werden vor der Handwerkskammer abgelegt. Ein weiterer Anhaltspunkt für Sie ist das Markenzeichen „Bestatter – vom Handwerk geprüft“ das vom BDB an qualifizierte Bestatter verliehen wird. Qualifikation ist nur ein Anhaltspunkt, zusätzlich können Sie auf der Website schauen, welchen Eindruck das Unternehmen persönlich auf Sie macht, welche Philosophie dort gelebt wird und welche Leistungen angeboten werden.
Was bedeutet das Zeichen „Bestatter – vom Handwerk geprüft“?
Das Zeichen „Bestatter – vom Handwerk geprüft“ ist eine Kollektivmarke des Bundesverbands Deutscher Bestatter e.V. (BDB). Dieses Gütesiegel wird nur Mitgliedsunternehmen verliehen, die einen Geprüften Bestatter, eine Bestattungsfachkraft oder einen Bestattermeister in verantwortlicher Position haben und die bestimmte fachliche, persönliche und betriebliche Kriterien erfüllen.
Welche Aufgaben übernimmt das Bestattungsinstitut Gann für mich?
Als Ihr Bestatter beraten wir Sie zu allen Entscheidungen rund um die Beerdigung, außerdem überführen wir den Verstorbenen, versorgen ihn und betten ihn ein. Wir gestalten den Trauerdruck, schalten die Anzeige in den Zeitungen und übernehmen die Organisation der Abschiednahme, Trauerfeier und Beisetzung samt aller Absprachen mit weiteren Dienstleistern.
Was passiert nach dem Tod mit den „digitalen Fußspuren“?
In Zeiten von sozialen Netzwerken, Online-Shopping, Multimedia-Diensten und virtuellen Konten darf eines nicht vergessen werden: der digitale Nachlass, den ein Internetnutzer seinen Hinterbliebenen samt Guthaben und Verbindlichkeiten vererbt. Das Bestattungsinstitut Gann unterstützt Sie auch hierbei und prüft, ob ein Account, eine Mitgliedschaft oder ein Vertrag mit dem Verstorbenen besteht. Dabei können Sie bestimmen, ob die ermittelten Konten gekündigt oder auf Sie übertragen werden. Social-Media-Profile können deaktiviert oder, bei Facebook, in einen Gedenk-Modus gesetzt werden. Auch Guthaben und andere Vermögenswerte können mit Hilfe des Bestatters ermittelt und auf Sie beziehungsweise die Erben übertragen werden. Jeglicher Zugriff durch Dritte wird damit ausgeschlossen.