Matomo

Eine Mitarbeiterin vom Bestattungsinstitut Gann in Weil der Stadt sitzt an ihrem Schreibtisch und telefoniert

Bestattung mit Liebe zum Detail

Für Sie in Weil der Stadt und Umgebung

Leider können wir Ihnen in einem Trauerfall Ihren Schmerz nicht nehmen, aber wir tun alles dafür, um Sie bestmöglich zu entlasten. Mit viel Liebe zum Detail sorgen wir dafür, dass der Abschied zu einer kostbaren Erinnerung wird.

In einem ausführlichen Beratungs­gespräch in unserem Bestattungs­institut oder bei Ihnen zu Hause sprechen wir über Ihren verstorbenen Angehörigen und Ihre Vorstellungen zur Trauerfeier und Beisetzung. Wir sind offen für alles, was Ihnen und Ihrer Familie guttut und das Andenken an den Verstorbenen bewahrt. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht unserer Bestattungs­leistungen. Wenn Sie Fragen haben, kommen Sie einfach auf uns zu!

Übersicht über unsere Leistungen

Versorgung & Erinnerung

  • Überführung aus dem In- und Ausland
  • Hygienische Versorgung, Einkleiden und Einbetten des Verstorbenen
  • Vielfältige Auswahl an Särgen, Urnen, Bestattungs­wäsche und Zubehör
  • Einrichtung einer kostenfreien Online-Gedenkseite mit Online-Fotobuch-Software

Begleitung, Beratung & Formalitäten

  • Ausführliche Beratung inklusive transparenter Kosten­aufstellung
  • Besorgung der Sterbe­urkunde sowie Erledigung sämtlicher Behörden­gänge und Hilfe bei der Beschaffung fehlender Dokumente
  • An- und Abmeldungen bei Versicherungen, Rententrägern, Ämtern und Dienstleister
  • 24-Stunden-Begleitung über unser digitales Kunden-Center inklusive Abmelde-Assistent zum rechtssicheren Ab- und Ummelden von Verträgen, Mitglied­schaften usw.
  • Unterstützung bei Anträgen auf Renten­vorschuss­zahlung, Hinterbliebenenrente oder Versicherungs­leistungen
  • Gestaltung und Druck von individuellen Trauer­anzeigen und Danksagungen

Trauerfeier & Beisetzung

  • Organisation und Gestaltung der Trauerfeier und Beisetzung
  • Terminabsprachen mit Kirchen und Friedhöfen
  • Vermittlung von Trauer­rednern, Musikern und Floristen

Was kostet eigentlich eine Bestattung?

Der Preis für eine Beerdigung kann wie bei einer anderen Feier ganz unter­schied­lich ausfallen. Die Höhe der Bestattungs­kosten ist vor allem von Ihren Wünschen zur Bestattungsart und zur Gestaltung der Trauerfeier abhängig. Somit wäre es unseriös, Ihnen an dieser Stelle einen Pauschal­preis zu nennen. Lassen Sie uns über Ihre Vorstellungen zu Trauerfeier und Beisetzung sprechen. Dann können wir Ihnen einen genauen Einblick in die Bestattungs­kosten geben.

Sind die Kosten nicht in Ihrem finanziellen Rahmen, loten wir gemeinsam mit Ihnen aus, was für Sie besonders wichtig ist. Verlassen Sie sich in jedem Fall darauf, dass wir einen würdevollen Abschied ermöglichen.

Wie setzen sich die Bestattungskosten zusammen?

  1. Kosten für unsere Bestattungs­leistungen
    Zum Beispiel für Sarg oder Urne, Überführung und Verstorbenen­versorgung, Organisation der Trauerfeier und Beisetzung, Beratung und Begleitung.
  2. Öffentliche Gebühren
    Ausstellung der Todes­bescheinigung und der Sterbe­urkunde, Gebühren für die Grabstelle und je nach Beisetzungsart für den Erdaushub und die amt­särztliche Untersuchung bei Einäscherung.
  3. Kosten für weitere Dienstleister
    Zum Beispiel für die Tages­zeitung, die die Trauer­anzeige schaltet, den Floristen, gegebenen­falls für Musiker, den Trauer­redner und Steinmetz sowie für die anschließende Kaffeetafel.

Abschied gestalten

Bei der Gestaltung der Trauerfeier gibt es für uns keine Tabus: Sie möchten Heavy Metal hören, die geliebte Spielekonsole in die Dekoration integrieren, den Sarg oder die Urne bemalen oder am Grab Luftballons steigen lassen – warum nicht? Auch ein besonderes Blumen­gesteck oder ein gemeinsames Ritual kann dazu beitragen, dass der Abschied zu einer schönen, einer tröstlichen Erinnerung wird. Sprechen Sie mit uns über Ihre Vorstellungen! Gerne geben wir auch Anregungen, wenn Sie eine Idee im Kopf haben und vielleicht selbst noch gar nicht so genau wissen, was daraus werden kann.

Häufig gestellte Fragen zu unseren Bestattungsleistungen

Kann der Verstorbene in der eigenen Kleidung beerdigt werden?

Ja, grund­sätzlich ist es möglich, den Ver­storbenen in der eigenen Kleidung in den Sarg zu betten. Es kann auch bei der Abschied­nahme hilfreich sein, wenn Sie Ihrem Ange­hörigen so gegen­über­treten können, wie Sie ihn zu Leb­zeiten kannten. Ist eine Feuer­bestattung geplant, müssen die Kleidung und Sarg­bei­gaben jedoch aus natür­lichen Materi­alien bestehen, wie etwa Baum­wolle, Leinen, Wolle, Seide oder Mais­stärke. Kleidungs­stücke wie bei­spiels­weise Schuhe, die ganz oder zum Teil aus Gummi oder PVC bestehen, sind nicht erlaubt, da es bei der Kremation zu einer Schad­stoff­entwick­lung kommen kann.

Kann ich Beigaben mit in den Sarg oder das Grab geben?

Ja, legen Sie gerne einen Brief, das Lieblingsbuch des Ver­storbenen, ein von den Kindern gemaltes Bild, einen Teddy oder etwas anderes mit in den Sarg. Einige Urnen­modelle haben auch ein kleines Fach im Deckel, in das Sie eine Grab­beigabe legen können.

Was ist ein Online-Gedenkportal?

Ein Online-Gedenk­portal bietet Ihnen die Mög­lich­keit, den Ver­storbenen auf vielfältige Weise zu ehren und gemein­sam mit Ange­hörigen, Freunden und Bekannten Erinnerungen zu teilen. Das Bestattungsinstitut Gann richtet für Ihren ver­storbenen Ange­hörigen kosten­frei eine persön­liche Gedenk­seite ein. Hier können Sie und alle Menschen, die mit Ihnen trauern, zu jeder Zeit und von überall auf der Welt Kerzen entzünden und Worte des Gedenkens hinter­lassen oder Fotos aus dem gemein­samen Leben teilen. Außerdem können wir hier auch noch einmal die Trauer­anzeige veröffent­lichen.

Wer muss für die Bestattungs­kosten aufkommen?

Die Kosten der Bestattung muss der Bestattungs­pflichtige tragen. Und das sind in der Rang­folge der Ehe­gatte, der Lebens­partner, die voll­jährigen Kinder, die Eltern, die voll­jährigen Geschwister, die Groß­eltern oder die voll­jährigen Enkel­kinder. Sollten alle Bestattungs­pflich­tigen ein Ein­kommen unter­halb des Sozial­hilfe­satzes haben, kann beim zuständigen Sozial­amt ein Antrag auf Bestattungs­beihilfe gestellt werden. Bewilligt die Behörde die volle Bei­hilfe, wird nach einem fest­gelegten Satz die kosten­günstigste Beer­digung durch­geführt.

Kann ich eine Bestattung auch in Raten bezahlen?

Wenn Sie die Kosten für eine Bestattung nach Ihren Vor­stellungen nicht sofort voll­ständig auf­bringen können, ermög­lichen wir vom Bestattungsinstitut Gann Ihnen gerne eine Raten­zahlung. Darüber hinaus können wir natür­lich auch gemein­sam mit Ihnen schauen, wo Sie gege­benen­falls Geld bei der Beer­digung sparen können. Wichtig ist, dass Sie nicht aus Kosten­gründen auf einen festen Erinnerungsort oder eine würde­volle Trauer­feier verzichten müssen.